Bürgerschützengesellschaft Warstein e.V.
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Geschichtliche Begebenheiten aus zwei Jahrhunderten

In den folgenden Abschnitten werden einige Begebenheiten aus dem dem 17. Jahrhundert aufgeführt, die der Lokalhistoriker Bernhard Wiemeyer in uns leider nicht bekannten Akten gefunden hat. Sie seien hier in der chronologischen Reihenfolge genannt.

Aus dem Jahre 1621 ist die schon oben erwähnte Urkunde im Stadtarchiv erhalten.
1645 wird in einem Rechtsstreit in einer Grundstücksangelegenheit ein Schützenbruder erwähnt. Diesem Rechtsstreit liegt ein Sachverhalt aus dem Jahre 1621 zu Grunde.
Sehr ausgelassen müssen am Pfingstmontag des Jahres 1671 einige Schützenbrüder nach Hause gekommen sein: die Offiziere Fritz Tilmann, Hunolt Lutter, Johann Fischer, Schwickert Voßloh und Helmich Tilmann sowie der „Trummenschläger“ Jörgen Scholer und der nicht namentlich erwähnte Stadtdiener zogen laut und ausgelassen durch die nächtlichen Straßen der kleinen Stadt. Jörgen Scholer signalisierte das Kommen der Gruppe mit „offenem und hellem Trummenschlag“

Da begegnete ihnen der Johann Stracke, mit dem es zu einem Wortwechsel kam. Schwickert Voßloh fragte ihn, ob er ein „Speon“ sei, allein Stracke trieben ganz andere Sorgen zu nächtlicher Zeit noch auf die Straße, wie sie in den Schützenfestnächten auch heute noch gelegentlich Väter haben. Er wollte seinen Sohn vom Schützenfest heimholen. Stracke meinte, daß sich die Herren Offiziere durch das „offene Trummenschlagen“ verdächtig machten. Das nahm Schwickert Voßloh zum Anlaß, den Johann Stracke kräftig mit seinen Armen zu schütteln, und Fritz Tilmann versuchte gar, ihn mit den Füßen zu treten, wobei er ihn in die Lendengegend traf, und titulierte ihn obendrein mit den Worten: „du Grobian, du Schelm.“ Derweil versuchte SchwickerA? ???t Voßloh erneut, auf den Johann Stracke einzuschlagen, wobei er ihm zurief, er werde unter seinen Händen sterben. Stracke erstattete Anzeige gegen die Schützenoffiziere beim Magistrat und benannte als Zeugen, die sich der randalierenden Gruppe zugesellt hatten, den Johann Rehborn, Hans-Peter Werneck, Johann Schulte und die Witwe Croll. Soweit die Akten - und dann hören und sehen wir von der ganzen Affäre nichts mehr. Dem Magistrat war es - so gut wie uns nach über 300 Jahren - klar, wo der Hase im Pfeffer lag. Unsere braven Schützenoffiziere hatten zu tief ins Glas geschaut und machten sich, als sie vom Fest aus dem Rathaus nach Hause gingen, auf derbe Weise Luft. Sie waren ausnahmslos ordentliche und friedliche Menschen, die im Ernst gar nicht daran dachten, den armen Stracke totzuschlagen. (Soweit die Prozeßakten, die in den Volksbanknachrichten März-Mai 1970 nachzulesen sind.)

1677 ist von einem weiteren Rechtsstreit die Rede. In dieser Urkunde heißt es unter anderem, daß ein Schützenbruder am Pfingstmittwoch vom Schützengelag nach Hause gekommen ist.

Damit sind die Nachrichten aus dem 17. Jahrhundert schon erschöpft und auch für die Zeit von 1700 - 1800 sind wir nicht gerade reichlich mit Quellenmaterial versorgt.

1709 wird ein Jost von Enst als Anführer der siebten Schützenrotte genannt. Jost von Enst bekleidete im Magistrat das Amt des Chur- und Gemeinsherren, des Oberratsherren, eines Senators und des Stadtkämmerers. Ihm unterstanden folgende elf Schützen: Wilm Schmiding, Johann Winter, Ricus Tegeler, Wilhelm Arndt Clöver, Jost Itzig, Arndt Piper, Dirck Funke, Bartholomäus Fisch sen., Dirck Pingel, Wilm Kirsch und Jost von Enstes Sohn Hermann.

Im Besitz der Bürgerschützengesellschaft Belecke befindet sich die Abschrift einer Urkunde aus dem Jahre 1807, deren Original aus dem Jahre 1712 stammt. Damals kam es zur Auflösung und Erneuerung der Belecker Schützengesellschaft. In dieser Urkunde heißt es „...Da hingegen bei uns benachbarten Städten als Rüthen, Warstein, und Hirschberg die Schützenämter in ansehnlichen Flor gehalten werden, und celebrieren und dieses um so mehr, weil alle solche Ämter theils Authoritate Civici Magistratus privilegirt und fundiret seyn, so entschlossen sich die Schützenbrüder (in Belecke d. Verf.) das alte Schützenamt aufzuheben.“

Aus dem Jahre 1727 befindet sich ein Papierfragment im Besitz der Bürgerschützengesellschaft Warstein, darin heißt es: Cr. Schmidt ahn Brucht (= Strafe) wegen Versäumniß der Schützenmesse item (= ebenso) Hermann Renneken wegen Ohngebühr auf dem Schützenhoff. Vorgenannte sollen bezahlen innerhalb Vierzehn tägen, die bald ein Jahr warstein 26 Marti 1727" Bei Christian Schmidt steht ein "bezahlt" auf dem Rand vermerkt, während bei Renneken "will nicht" steht.

Einen weiteren Hinweis finden wir in der Gründungsurkunde der St. Sebastianus Junggesellenschützenbruderschaft Warstein vom 3. Juni 1767. Darin heißt es, daß die Junggesellenschützen „mit ihren Fahnen, Trommeln und Gewehren vor der hochlöblichen Bürgerlichen Schützen - Compagnie hergehend, auf Pfingst Montag der Procession beiwohnen und sich der Bürgerlichen Schützen - Compagnie gleich halten“ sollen.

1796 erhalten wir die nächste und letzte Nachricht aus diesem Jahrhundert: Die jahrhundertealte Schützen - Compagnie wird aufgelöst. Was geschehen war, wird in diesem kurfürstlichen Dekret nicht gesagt. Wir erfahren nur, daß das Eigentum der Schützen an die Kirche bzw. an die Stadt Warstein fällt, darunter das sicherlich sehr wertvolle und alte Kleinod (Königsschild) und das Schützenbuch.

 
 
 
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